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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 1 KR 211/09   

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https://dejure.org/2010,121744
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 1 KR 211/09 (https://dejure.org/2010,121744)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.02.2010 - L 1 KR 211/09 (https://dejure.org/2010,121744)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - L 1 KR 211/09 (https://dejure.org/2010,121744)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.11.1992 - 12 RK 29/92

    Krankenversicherung - Beiträge - Satzungsregelung - Bemessung - Freiwillig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 1 KR 211/09
    In seinem Urteil vom 23. November 1992 - Az: 12 KR 29/92 = BSGE 71, 237 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 12 hat das BSG zwischen Hilfen zum Lebensunterhalt und Hilfen in besonderen Lebenslagen abgegrenzt.

    Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherten wurde durch solche zweckgebundenen Sozialleistungen in der Regel nicht erhöht, sondern sollte zweckgebunden besondere Defizite ausgleichen (BSGE 71, 237, 242 mit Hinweis auf BSGE 56, 101 = SozR 2200 § 180 Nr. 15).

    Auch für freiwillig versicherte Sozialhilfeempfänger, die - wie der Kläger- in Einrichtungen- leben, dürfen die beitragspflichtigen Einnahmen typisierend und pauschalierend festgestellt werden (BSGE 71, 237, 242,243 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 12 S. 49, 50; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 35 S. 171).

    Die allgemeinen Bestimmungen über die Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte in einer Satzung reichen deshalb für die in Heimen untergebrachten Sozialhilfeempfänger nicht aus, vielmehr sind Sonderregelungen erforderlich, die den besonderen Verhältnissen dieses Personenkreises Rechnung tragen (BSGE 71, 237, 242 mit Hinweis auf BSGE 56, 101 = SozR 2200 § 180 Nr. 15).

    Das BSG hat deshalb zum BSHG ausgeführt, dass das, was in Einrichtungen der Hilfe zum allgemeinen Lebensunterhalt dient, einer besonderen Bewertungs- und Einschätzungsentscheidung in der Satzung der Krankenkasse bedarf (BSGE 71, 237, 242).

  • BSG, 19.12.2000 - B 12 KR 20/00 R

    Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung - Freiwillig versicherter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 1 KR 211/09
    Das BSG hat mehrfach über die Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Sozialhilfeempfänger entschieden und dabei darauf hingewiesen, das die Satzungen typisierende und pauschalierende Regelungen enthalten dürfen, die aber die in § 240 SGB V bestimmten Grenzen der Satzungsautonomie beachten müssen (BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 35 S. 171).

    Nach der Rechtsprechung des BSG in den Urteilen vom 19. Dezember 2000 - Az: B 12 KR 1/00 R = BSGE 87, 228 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 34; B 12 KR 20/00 R = SozR 3-2500 § 240 Nr. 35; B 12 KR 21/00 R und B 12 KR 36/00 R ergibt sich aus § 240 SGB V, dass nur die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds für die Beitragsbemessung maßgebend ist.

    Die Beitragsbemessung nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds gestattet deshalb keine Fiktion tatsächlich nicht erzielter Einnahmen (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 12 KR 20/00 R = SozR 3-2500 § 240 Nr. 35 Seite 170, 171; BSGE 71, 137, 140, 142 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 9 Seiten 31, 33).

    Eine Regelung, die jedem freiwillig Versicherten Sozialhilfeempfänger Einnahmen nach einer statistisch ermittelten durchschnittlichen Haushaltsgröße unterstellt, unabhängig davon, ob diese überhaupt oder in der angenommenen Höhe anfallen, ist danach unzulässig (BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 35 Seite 171).

    Auch für freiwillig versicherte Sozialhilfeempfänger, die - wie der Kläger- in Einrichtungen- leben, dürfen die beitragspflichtigen Einnahmen typisierend und pauschalierend festgestellt werden (BSGE 71, 237, 242,243 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 12 S. 49, 50; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 35 S. 171).

  • BSG, 19.12.2000 - B 12 KR 1/00 R

    Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung - Beiträge zur sozialen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 1 KR 211/09
    Die Frage, ob vertragliche Vereinbarungen über die Beitragshöhe überhaupt zulässig sind, ist deshalb hier nicht zu entscheiden (offengelassen in BSG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 12 KR 1/00 R = BSGE 87, 228, 233 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 34).

    Nach der Rechtsprechung des BSG in den Urteilen vom 19. Dezember 2000 - Az: B 12 KR 1/00 R = BSGE 87, 228 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 34; B 12 KR 20/00 R = SozR 3-2500 § 240 Nr. 35; B 12 KR 21/00 R und B 12 KR 36/00 R ergibt sich aus § 240 SGB V, dass nur die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds für die Beitragsbemessung maßgebend ist.

    Der Regelsatz nach § 22 Abs. 1 Satz 1 BSHG und die Mehrbedarfszuschläge nach § 22 Abs. 1 Satz 2 und § 23 BSHG zählten damit zu den beitragspflichtigen Einnahmen (BSGE 87, 228, 236).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - L 9 KR 69/08

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung bei einem im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 1 KR 211/09
    Liegen diese nicht vor, ist von der Mindestbemessungsgrundlage des § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V auszugehen (vgl. so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2008 - L 9 KR 69/08).

    Wenn also die Beklagte nicht nur pauschalierend Beiträge erheben will, sondern eine Beitragspflicht für die Kosten im Förder- und Beschäftigungsbereich, die Investitionskosten und für den monatlichen Barbetrag bestimmen will, hätte sie dies unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG in ihrer Satzung gesondert regeln müssen, um den Schwierigkeiten, die Anteile der Sozialhilfeleistungen abzugrenzen, Rechnung zu tragen (vgl auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2008 - L 9 KR 69/08 zitiert nach juris).

  • BSG, 15.12.1983 - 12 RK 70/80

    Sozialhilfeempfänger - Grundlohn - Unterbringung in einem Heim - Lebensunterhalt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 1 KR 211/09
    Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherten wurde durch solche zweckgebundenen Sozialleistungen in der Regel nicht erhöht, sondern sollte zweckgebunden besondere Defizite ausgleichen (BSGE 71, 237, 242 mit Hinweis auf BSGE 56, 101 = SozR 2200 § 180 Nr. 15).

    Die allgemeinen Bestimmungen über die Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte in einer Satzung reichen deshalb für die in Heimen untergebrachten Sozialhilfeempfänger nicht aus, vielmehr sind Sonderregelungen erforderlich, die den besonderen Verhältnissen dieses Personenkreises Rechnung tragen (BSGE 71, 237, 242 mit Hinweis auf BSGE 56, 101 = SozR 2200 § 180 Nr. 15).

  • BSG, 19.12.2000 - B 12 KR 36/00 R

    Beitragspflichtige Einnahmen eines freiwillig krankenversicherten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 1 KR 211/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG in den Urteilen vom 19. Dezember 2000 - Az: B 12 KR 1/00 R = BSGE 87, 228 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 34; B 12 KR 20/00 R = SozR 3-2500 § 240 Nr. 35; B 12 KR 21/00 R und B 12 KR 36/00 R ergibt sich aus § 240 SGB V, dass nur die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds für die Beitragsbemessung maßgebend ist.
  • BSG, 15.09.1992 - 12 RK 51/91

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Mindesteinnahmegrenze - Freiwillig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 1 KR 211/09
    Die Beitragsbemessung nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds gestattet deshalb keine Fiktion tatsächlich nicht erzielter Einnahmen (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 12 KR 20/00 R = SozR 3-2500 § 240 Nr. 35 Seite 170, 171; BSGE 71, 137, 140, 142 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 9 Seiten 31, 33).
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